RECHTSANWALTSKANZLEI
BERLIN-MITTE

Öffentliches Recht
Zivil- & Vertragsrecht
Immobilienrecht

KANZLEI

PROFIL

Die Rechtsanwaltskanzlei wurde 1990 von Rechtsanwältin ANGELIKA BÖHME in Berlin gegründet. Aufgrund besonderer theoretischer und praktischer Fachkunde ist Rechtsanwältin Böhme seit 2008 berechtigt, den Titel Fachanwältin für Verwaltungsrecht zu führen.

Die Rechtsanwaltskanzlei ist auf ausgewählte Gebiete des Verwaltungsrechts sowie auf Zivil- und Vertragsrecht und das Immobilienrecht ausgerichtet.

Seit vielen Jahren beraten und vertreten wir in Angelegenheiten mit Bezug zu behördlichen Entscheidungen, wie z. B. im öffentlichen Baurecht, Straßen- und Kommunalabgabenrecht, Bodenordnung, Planfeststellung, sowie im Vermögens- und Restitutionsrecht, – Zuordnungs- und Entschädigungsrecht und bei Grundstücksverkehrsgenehmigungen.

Zu unserer Spezialisierung gehören die vielfältigen Belange des Bergrechts im Zusammenhang mit Betriebszulassungen, Bergschäden, Grundstücksinanspruchnahmen und der Wiedernutzbarmachung und Neuordnung von Flächen.

Im zivilrechtlichen Bereich liegen unsere Tätigkeitsschwerpunkte bei der Prüfung und Gestaltung von Verträgen und von Rechtsbeziehungen zwischen Personen bei gemeinsamen Projekten. Dabei sind wir insbesondere auf Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Unterhaltung und Veräußerung von Immobilien- und Wohnungseigentum spezialisiert.

Wir stehen unseren Mandanten beim Kauf oder Verkauf von Immobilien bereits im Vorfeld mit der rechtlichen Prüfung der Kaufvertragsentwürfe zur Seite. Dabei prüfen wir auch die begleitenden Dokumente je nachdem, ob es sich um eine neu errichtete, gebrauchte oder unbebaute Immobile handelt, wie u. a. Grundbuch, Baulasten, Baugenehmigungen, Abgeschlossenheitsbescheinigungen, Teilungserklärungen, Bau- und Bauträgerverpflichtungen.

Ebenso vertreten wir Käufer oder Verkäufer nach abgeschlossenen Immobilienverträgen bei rechtlichen Auseinandersetzungen wegen Mängeln am Kaufgegenstand sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Durch unsere langjährigen Erfahrungen sowie ständige Fortbildungen stehen wir Ihnen mit fachlich qualifizierter und professioneller rechtlicher Betreuung zur Seite. Dabei sehen wir auch betriebswirtschaftliche Aspekte und verdeutlichen rechtliche Risiken. Die Interessen und Ziele unserer Mandanten haben oberste Priorität.

Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich sowie vor allen deutschen Behörden und Gerichten.

Als Fachanwaltskanzlei bieten wir qualifizierte anwaltliche Dienstleistung auch auf angrenzenden Rechtsgebieten, insbesondere dem Fachgebiet Bau- und Architektenrecht, in entsprechenden Kooperationen mit weiteren Rechtsanwaltskanzleien.

Wir arbeiten ebenso mit erfahrenen Notaren und Steuerberatern zusammen.

GEBÜHREN

Die Gebühren richten sich nach der Art des Mandats. Die Höhe ist am Streit- oder Gegenstandswert, sowie an dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit und der Schwierigkeit der Angelegenheit orientiert. Es gilt die gesetzliche Gebührenordnung der Rechtsanwälte Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in der bei Auftragserteilung jeweils geltenden Fassung, wenn nichts anderes vereinbart ist.

Vornehmlich in außergerichtlichen Angelegenheiten schließen wir mit unseren Mandanten eine individuelle Vergütungsvereinbarung auf der Basis eines festen Stundensatzes oder Pauschalhonorars, die dem jeweiligen Fall Rechnung trägt. Als maßgebliche Komponenten sind dabei die Höhe des Gegenstandswerts und die daraus resultierende Haftung des Rechtsanwalts, sowie der Umfang der anwaltlichen Leistung und die Schwierigkeit der Angelegenheit zu berücksichtigen.

Die Vergütung für die Prüfung von Immobilien- und Wohnungseigentumskaufverträgen orientiert sich daher an dem Kaufpreis der Immobile bzw. des Wohnungseigentums. An diesem bemisst sich die gesetzliche Haftung für unsere anwaltliche Leistung. Je nach Schwierigkeit und Umfang mit den weiter zu beurteilenden Unterlagen des Immobiliengeschäfts legen wir 0,25% bis 0,5% des Kaufpreises, mindestens jedoch eine Pauschale i. H. v. 600,00 EUR bis 1.000,00 EUR, zugrunde. Der Abschluss der jeweiligen Vergütungsvereinbarung in Textform ist Voraussetzung für die Annahme des Prüfungsauftrags.

Bei der Vertretung vor Gerichten besteht die gesetzliche Pflicht, mindestens die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geschuldeten Gebühren zu erheben.

Für eine mündliche Erstberatung beträgt die Gebühr für Verbraucher bis zu 190,00 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die erste Kontaktaufnahme über Telefon/Kontaktformular ist gebührenfrei und unverbindlich.

RECHTSGEBIETE

Öffentliches Recht
  • Bergrecht und angrenzende Fachrechte
  • Bergschadensrecht
  • Grundabtretung / Entschädigung
  • Bodenordnung
    • Umlegung
    • Flurneuordnung
    • Landwirtschaftsanpassung
  • Öffentliches Baurecht
  • Planfeststellung/ Besitzeinweisung
  • Straßenrecht
  • Wasserrecht
  • Kommunalabgabenrecht
  • Recht der Wiedervereinigung, u.a.
    • Vermögensrecht
    • Vermögenszuordnung
    • GVO-Genehmigung
  • Gewerbe- und Gewerbliches Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Verwaltungsverfahren
  • Widerspruchsverfahren
  • Verwaltungsgerichtsverfahren
Zivil- & Vertragsrecht
  • Vertragsrecht
    • Vertragliche Ansprüche
    • Haftungsfragen
    • Schadensersatz
  • Vertragsgestaltung
  • Willenserklärungen
  • Gesellschaften
  • Vereinigungen
Immobilienrecht
  • Grundstückskaufverträge
  • Immobilienkaufverträge
  • Bauträgerverträge
  • Miet-, Pachtverträge
  • Wohnungseigentum
  • Teilungserklärungen
  • WEG – Recht
  • Grundbuchrecht

QUALIFIKATION

PERSON

ANGELIKA BÖHME
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Angelika Böhme absolvierte von 1978 bis 1981 ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt Universität zu Berlin.

Zuvor schloss sie in einem Bergbauunternehmen ihre Ausbildung zur Wirtschaftskauffrau ab und war dort als Angestellte tätig.

In den Jahren von 1981 bis 1990 arbeitete Frau Böhme als Justiziarin in Unternehmen der Industrie- und Außenwirtschaft in Berlin und Warschau.

1990 wurde Frau Böhme als Rechtsanwältin in Berlin zugelassen. Seither berät und vertritt sie in eigener Kanzlei auf ihren Rechtsgebieten bundesweit Unternehmen und Institutionen der öffentlichen Hand und privaten Wirtschaft sowie Vereinigungen und Privatpersonen.

Frau Böhme verfügt aufgrund langjähriger Beratung für Institutionen des Bundes über Erfahrungen bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben sowie über einschlägige Kenntnisse bei der Privatisierung und Reprivatisierung von Unternehmen und Grundstücken, insbesondere im Bereich Bergbau Steine Erden.

Frau Böhme erlangte Kenntnisse im Insolvenzrecht als freie Mitarbeiterin der Sozietät „Luther & Partner“. Nach zweijährigem postgradualem Studium erhielt sie 2008 das Controlling-Diplom im Gesundheitswesen der Akademie Deutscher Verein für Krankenhaus-Controlling e.V.

Seit 2008 ist Rechtsanwältin Böhme Fachanwältin für Verwaltungsrecht.

PUBLIKATIONEN / ARBEITEN

„Vorsicht vor wackeligen Zahlungskandidaten“ – Mitautor, Krankenhaus Umschau 1/2009

„Krankenhausfinanzierung in der Bundesrepublik Deutschland und Auswirkungen von Basel II auf Krankenhäuser“ – Diplomarbeit DVKC – Akademie 03/2008

„Risiko Kassenpleiten – Mögliche Auswirkungen der Insolvenzfähigkeit gesetzlicher Kassen“ – Krankenhaus Umschau 12/2007

KONTAKT

Rechtsanwaltskanzlei
Angelika Böhme

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Chausseestr. 22
10115 Berlin

030 – 34 62 44 30
030 – 34 62 44 31
kanzlei@rain-boehme.de

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Unsere Bürozeiten

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Freitag 9.00 – 17.00 Uhr